Bodyroll Penzberg

rollen Sie sich fit


Hygienekonzept Bodyroll Penzberg

                                                                                                                        

Erstellt auf der Grundlage der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) und des Bayerischen Staatsministeriums.

 

1) Allgemeine Handlungsanweisungen

 

a. Selbstverpflichtung der Unternehmen und der Kunden

 

  • Wiederaufnahme des Betriebes nur für Studios mit Mitarbeitern (keine unbetreuten Öffnungszeiten), Grund: Mitarbeiter müssen Einhaltung Schutzmaßnahmen überwachen (Betreuungsschlüssel, Einsehbarkeit nach DIN 33961/EN 17229)
  • Dokumentation der Kontaktdaten und der Nutzungszeiten der Kunden
  • Sicherstellung einer angemessenen Lüftung
  • Ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ist zu gewährleisten

 

b. Zugang

 

  • Die Anzahl der Zutritte zum Studio wird begrenzt und so geregelt, dass nicht mehr Kunden in das Studio gelangen, als Plätze in den Kursräumen und Geräte nach den folgenden Regeln nutzbar sind. Ersatzweise wird als Maßstab pro 7 qm Fläche im Studio nicht mehr als 1 Kundin/Kunde zugelassen.
  • Besondere Berücksichtigung von Risikogruppen Aufklärung hierüber (s.: Robert Koch-Institut. (23.03.2020). Informationen und Hilfestellungen für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19- Krankheitsverlauf. Verfügbar unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html); · ACHTUNG: Auch für Mitarbeiter beachten!
  • Abstandsregeln am Empfang sicherstellen

 

c. Hinweise/Informationen zum Verhalten

 

  • Maximal 2 Personen gleichzeitig im Sanitärbereich
  • Hinweise zum Hände waschen an den Waschbecken (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung [BZgA], o. J.)
  • Hinweise für Kunden zum Verhalten beim Training (allg. Hygienehinweise: BZgA, 2020)
  • Nießetikette
  • Abstandsregelungen
  • Handdesinfektion - Kundinnen und Kunden müssen sich nach Betreten des Studios die Hände waschen und/oder desinfizieren 
  • Körperkontakte sind unzulässig
  • Beschäftigte können in allen Räumlichkeiten – soweit keine medizinischen Gründe entgegenstehen - eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Trainerinnen und Trainer können – sofern dies zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlich ist – unter Wahrung der Abstandsregeln auf eine Mund-Nase-Bedeckung verzichten.
  • Kundenkontaktdaten, sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Studios bzw. der Geschäftsräume, sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren. Gästen, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.

 

d. Maßnahmen zur Reduktion des Infektionsrisikos bei Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes – Bereich Ausdauer-/ Krafttraining

 

  • Training an Geräten als Einzelperson, keine Trainingsgruppen
  • Der Zutritt zum Studio ist so zu regeln, dass nicht mehr Kunden in das Studio gelangen, als Plätze an den Geräten nach den folgenden Regeln nutzbar sind. Ersatzweise ist als Maßstab pro 7 qm Fläche im Fitnessstudio nicht mehr als 1 Kundin/Kunde zuzulassen.
  • Fitnessgeräte sind so anzuordnen bzw. entsprechend abzusperren, dass der Mindestabstand 1,5 m zwischen den Trainierenden auch während der Bewegungsausführung gesichert werden kann.

 

e. Reinigung/Desinfektion

 

  • Verpflichtung der Kunden zur Desinfektion des Trainingsgerätes nach jeder Nutzung (alle Kontaktflächen!).
  • Regelmäßige Desinfektion Geräte (Griffe, Sitze,…) durch das Personal (dokumentieren!).
  • Aushang zur richtigen Anwendung der Desinfektionsmittel.

 

f. Reinigungsmittel

 

  • In Sanitärräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Sanitärräume sind mind. zweimal täglich zu reinigen
  • am Eingang und auf der Trainingsfläche Desinfektionsmittelspender für Hände und Oberflächen (viruzid!, s. Eggers, Geisel, Suchomel, Schwebke & Rabenau, 2020)
  • Abfälle müssen mind. zweimal täglich sicher entfernt werden.
  • Die Mitarbeiter werden in die vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“ etc.) eingewiesen. Kundinnen und Kunden werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert und durch die Mitarbeiter kontrolliert